Allgemeine Vertragsgrundlagen – Brancheneintrag
§1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist ein Brancheneintrag auf der Website von Umweltblick unter http://www.umweltblick.de gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
1.2 Der Brancheneintrag erscheint im Branchenverzeichnis von Umweltblick.de für den Zeitraum für 1 Jahr.
1.3 Der Brancheneintrag wird mit der Zielwebseite (falls vorhanden) des Werbekunden verlinkt. Die Website des Werbekunden wird bei Anklicken in einem neuen Browserfenster geöffnet.
1.4 Umweltblick verpflichtet sich, seine Webseite während der Dauer dieses Vertrages zum Abruf bereit zu halten und sie stets auf aktuellem Stand zu halten.
1.5 Umweltblick ist berechtigt Einträge und Anzeigen von Mitbewerbern des Werbekunden in seiner Webseite einzubinden.
§2 Technische Eigenschaften des Brancheneintrags
2.1 Folgende Inhalte werden dargestellt: Unternehmensnamen, Inhabernamen, Adressdaten, E-Mailadresse, Webseite (falls vorhanden), Öffnungszeiten Hofladen, Zeiten Wochenmärkte, Routenplaner, Eindung des Logos
§3 Inhaltliche und rechtliche Vorgaben für Ihren Brancheneintrag
3.1 Der Werbekunde hat sicherzustellen, dass Inhalte seines Eintrags keine Rechte Dritter (z.B. Marken- oder Namensrechte) verletzt oder gegen die Regelungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb verstößt (z. B. irreführende Namensgebung).
3.2 Der Werbekunde stellt Umweltblick von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm zu vertretende Rechtsverletzung gegenüber Umweltblick geltend machen und übernimmt diesbezüglich sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
3.3 Erhält Umweltblick von einer möglichen Rechtsverletzung durch den Brancheneintrag Kenntnis (z. B. durch eine Abmahnung), wird Umweltblick den Werbekunden hiervon unverzüglich und schriftlich in Kentniss setzen und den Brancheneintrag bis zur Klärung der Rechtslage von seiner Website entfernen.
3.4 Der Brancheneintrag darf keine rassistischen, sexistischen, antisemitischen, antidemokratischen oder in ähnlicher Weise gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte aufweisen.
§4 Einbindung des Brancheneintrags
4.1 Die Einbindung des Brancheneintrags erfolgt binnen von 5 Werktagen nach der Übermittlung der den Vorgaben der §§2 und 3 dieses Vertrages entsprechenden Anzeige und nach eingegangener Zahlung.
§5 Abnahme
5.1 Der Werbekunde wird die Funktionstüchtigkeit und korrekte Verlinkung seines Eintrags unmittelbar nach dessen Einbindung in die Website überprüfen und Umweltblick bestehende Fehler oder Funktionsbeeinträchtigungen unverzüglich in nachvollziehbarer Form mitteilen.
5.2 Eventuelle Mängelansprüche des Werbekunden werden von der vorbezeichneten Mitteilungspflicht nicht berührt, er trägt jedoch diejenigen Nachteile, die aus einer verspäteten Mängelmitteilung entstehen können.
5.3 Soweit der Abnahme keine wesentlichen Mängel entgegenstehen, nimmt der Werbekunde die in die Website „www.umweltblick.de“ eingebundenen Brancheneintrag ab.
§6 Vergütung und Abrechnung
6.1 Die Einbindung des Brancheneintrags auf der Webseite „www.umweltblick.de“ wird, wie im Bestellformular angegeben, pauschal berechnet. Die Jahresgebühr beträgt EUR 60,- zzgl. der gesetlichen Mwst.
6.2 Der Betrag ist im voraus zu entrichten. Per Vorabüberweisung oder per Paypal. Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
§7 Laufzeit, Kündigung und Verlängerung
7.1 Die Laufzeit des Brancheneintrags beträgt 1 Jahr und verlängert sich nicht automatisch..
7.2 Bei Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit von einem Jahr, können Rückzahlungsansprüche nicht geltend gemacht werden.
7.2 Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt nur nach erneutem schriftlichen Auftrag und erneuter Vorauszahlung für ein weiteres Jahr.
§8 Haftung
8.1 Umweltblick haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Umweltblick ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Umweltblick in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatz (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§9 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.
9.2 Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren Zweck dem der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.
9.3 Hat Umweltblick/Werbetreibende keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland so ist Gerichtsstand der Sitz von Umweltblick/Werbekunde. Umweltblick/Werbekunde kann Umweltblick/Werbekunde auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.


